Rehabilitationssport ist im §44 SGB IX gesetzlich zugesicherter und von der Krankenkasse bezahlter Sport für junge oder ältere Menschen mit Einschränkungen oder Beschwerden. Diese äußern sich z.B. durch Arthrose, Rheuma oder Osteoporose.
Sie müssen sich mit Ihren Beschwerden nicht abfinden. Verbessern Sie Ihre Gesundheit durch gezieltes KRÄFTIGUNGS-/HALTUNGS- UND AUSDAUERTRAINING AUF REZEPT in unseren speziell geprüften und zertifizierten Rehasport-Gruppen!
Je nach Gesundheitsbild werden diese in folgenden Gruppen von uns durchgeführt:
- Wirbelsäulen-gymnastik
- Osteoporose-gymnastik
- Knie-gymnastik
- Hüft-gymnastik
- Skoliose-gruppen
Wir berücksichtigen dabei den individuellen Gesundheits- und Trainingszustand jedes Teilnehmers.
Wer kann daran teilnehmen?
Jeder Gesetzlich- und Privat-Versicherte mit einer ärztlichen Verordnung „Rehabilitationssport“ aufgrund Funktionseinschränkung im Stütz- und Bewegungsapparat
Wo bekommt man Verordnungen zum Rehabilitationssport?
Jeder niedergelassene Arzt kann diese Verordnung (Rezept – Muster 56) ausstellen. Eine gezielte Nachfrage beim Arzt ist lohnenswert, weil das Rezept das ärztliche Verschreibungskontingent nicht belastet. Wir beraten hierzu gern ….
Umfang / Dauer
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten im Regelfall für 50 Trainingseinheiten über einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten (in begründeten Ausnahmefällen 120 Einheiten im Zeitraum von 36 Monaten).
Diese Maßnahme dient als Initialisierung für ein dauerhaftes eigenverantwortliches Training, denn nur so fühlen Sie sich auch langfristig wohler.